Oldtimer Unfall – Was muss ich beachten ?
Wenn bei Ihrem Oldtimer Unfall lediglich Sachschaden entstanden ist, sichern Sie bitte als erstes den Unfallort. Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie mit dem Unfallgegner zusammen einen Unfallbericht ausfüllen, so dass sie alle notwendigen und wichtigen Informationen austauschen können.
- Wichtig – Rufen Sie bei größeren Sachschäden immer die Polizei dazu.
Bei historischen Fahrzeugen mit einem Unfallschaden kann der Sachverständige nicht auf Fahrzeugwerte aus einem Computersystem zurückgreifen, da die Daten für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre ( Oldtimer) sind, dort nicht gespeichert sind.
Deswegen sollten Sie einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen aufsuchen und ein Haftpflichtgutachten erstellen zu lassen. Dieser Sachverständige sollte sich mit der Thematik um Oldtimer auskennen, entsprechendes Expertenwissen und über langjährige Erfahrung mit Oldtimergutachten verfügen.
Wenn Sie für Ihren Oldtimer ein aktuelles Wertgutachten (ca. 2 Jahre alt ) besitzen, haben Sie alles richtig gemacht und sind Sie zum größten Teil vor Problemen mit der gegnerischen Versicherung gut gewappnet.
Trotzdem treten vielfach bei der Oldtimer Schadensabwicklung Probleme auf. Dabei kann es um mehrere tausend Euro gehen, je nachdem, was für ein Fahrzeug beschädigt wurde.
Mit welchen Problemen können und sollten Sie rechnen?
Um mögliche Probleme und Tricksereien der Versicherungen detailliert zu erklären, muss zunächst zwischen den beiden grundlegenden Schadensarten bei einem Unfallgutachten unterschieden werden.
- ein Reparaturschaden
- ein Totalschaden bzw. ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Oldtimer Unfall mit eindeutigem Reparaturschaden
Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eindeutig unter dem Wiederbeschaffungswert liegen (dieser Wert ist in Ihrem Oldtimer Wertgutachten festgelegt). Die gegnerische Versicherung bezahlt Ihnen in diesem Fall die Reparaturkosten oder – bei fiktiver Abrechnung – die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Probleme bei einem reinen Reparaturschaden:
- Oft versuchen Versicherungen, auch bei einem vorliegenden Gutachten, z.B. die von Ihrem Sachverständigen im Oldtimer Unfallgutachten festgesetzten Stundensätze für Karosserie-u- Lackierungsarbeiten zu kürzen.
- Kürzungen bei Verbringungskosten: Unter Verbringungskosten versteht man die Kosten die entstehen, wenn der beschädigte Oldtimer im Rahmen der Reparatur in eine Lackiererei oder in einen Karosseriebetrieb gebracht werden muss. Es handelt sich somit um eine Art Transportkosten, die dem Kfz-Betrieb entstehen, um das Fahrzeug zur Ausführungen bestimmter Arbeiten an einen anderen Ort zu transportieren.
- Kürzungen bei Ersatzteilbeschaffung: Ersatzteil-Beschaffung ist bei Oldtimern oft Recht schwierig, da je nach dem um was für Fahrzeug es sich handelt, Ersatzteile aus anderen Ländern bestellt und gekauft werden müssen. Ob ein Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen oder Nachfertigungen besteht hängt vom konkreten Einzelfall ab. Ausschlaggebend ist hier der Allgemeinzustand des Oldtimers, dessen Seltenheitswert und der Zustand des Oldtimers vor dem Unfall. Bei einem seltenen Fahrzeug, welches vor dem Unfall aufwendig restauriert wurde und sich in einem markellosen Zustand befand, hat der Eigentümer das Recht darauf, dass der Zustand wie vor dem Unfall wiederhergestellt wird. Vielfach versuchen Versicherungen hier Abzüge für Wertverbesserung vorzunehmen und begründen dies damit, dass durch die Reparatur das Fahrzeug in seinem Wert gestiegen ist.
Oldtimerunfall mit Totalschaden oder wirtschaftlichem Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten, wenn Ihr Oldtimer bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert) übersteigen. Hier ist es nicht mehr sinnvoll und vor allem nicht wirtschaftlich, eine Reparatur durchzuführen.
In so einem Fall wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwertes (den bestimmt der von Ihnen beauftragter Sachverständiger) von der Versicherung ausbezahlt.
Der Restwert ist der Wert, den Ihr Fahrzeug direkt nach dem Unfall in beschädigtem Zustand noch hat. Es ist die Aufgabe des Sachverständigen, den Restwert durch drei Angebote ortsansässiger, professioneller Restwertaufkäufer (Autoverwerter) zu ermitteln und festzuhalten.
Probleme bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder einem Totalschaden:
Falls Sie kein Wertgutachten für Fahrzeug eingeholt haben, könnte die gegnerische Versicherung z.B. den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges, welcher von dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen ermittelt wurde, in Zweifel ziehen und erheblich kürzen.
Diese Vorgehensweise wird bei Massenfahrzeugen (z.B. MB 190, 124, BMW 3er,5er-Reihe) umso gravierender, weil von diesen Fahrzeugen noch viele auf dem Markt noch existieren. Diese befinden sich jedoch alle in einem unterschiedlichem Erhaltungszustand.
Liegt in so einem Fall kein Oldtimer Wertgutachten vor, wird zum Beispiel bei einem starken Schaden, wo eine Reparatur des Oldtimers wirtschaftlich nicht mehr sinvoll ist (Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert) von der Versicherungen im Alltag ein Wiederbeschaffungswert angesetzt, der in keinster Weise den Zustand Ihres Fahrzeuges berücksichtigt. So bewertet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres Oldtimers anhand eines Wagens der womöglich in deutlich schlechterem Zustand ist als es Ihr Oldtimer vor dem Unfall war.
- Ein restaurierter Oldtimer in Top-Zustand hat natürlich einen viel höheren Wiederbeschaffungswert als der durchschnittliche Oldtimer der auf dem Markt erhältlich ist.
- Auch der Restwert ist ein bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Streitpunkt mit der gegnerischen Versicherung.
Je nach dem was für ein Fahrzeug beschädigt wurde, können sich bei der Ermittlung des Restwertes und dem Gegenangebot seitens der gegnerischen mehrere tausend Euro Differenz ergeben.
Welche Wertminderung liegt nach einem Unfall an meinem Oldtimer vor?
Die Wertminderung (versicherungstechnisch auch merkantile Wertminderung genannt) ist ein theoretischer Wertverlust, der beim Fahrzeug durch einen Unfallschaden eintritt.
Grundsätzlich liegt eine Wertminderung an Ihrem Oldtimer nur bei einem Reparaturschaden vor. Bei einem eindeutigen Totalschaden fällt keine Wertminderung an. In einfachen Worten bedeutet die Wertminderung, dass Ihr Oldtimer auch nach einer vollständigen Reparatur weniger wert ist als ein identischer Oldtimer ohne Unfalll.
Diese Wertminderung am Oldtimer muss Ihnen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Die Wertminderung am Oldtimer wird vom Sachverständigen ermittelt. Eine Wertminderung tritt nicht bei jedem Unfallschaden ein – dies ist in jedem Einzelfall neu zu prüfen und verschiedene Faktoren sind zu berücksichtigen. Deswegen sollten Sie darauf achten einen Sachverständigen zu beauftragen, welcher langjährige Erfahrung hat.
Wer hilft bei der Unfallabwicklung beim Oldtimer und der Erstellung von Wertgutachten für Oldtimer
Ein Oldtimer Wertgutachten und Unfallgutachten sollten Sie bei einem Sachverständigen erstellen lassen, der absolutes Expertenwissen und langjährige Erfahrung mit dem Oldtimermarkt hat. Informieren Sie sich gründlich und treffen Sie bei der Gutachterwahl keine vorschnellen Entscheidungen. Ansonsten drohen Ihnen ungenaue Gutachten weniger Geld als Ihnen eigentlich zusteht. Qualifizierte Kfz Sachverständige finden Sie bei zum Beispiel bei großen Prüforganisationen wie dem TÜV SÜD.
Wir vom Ingenieurbüro Alkan helfen gerne weiter im Großraum Essen.
- Oldtimer gutachten in Essen
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- Oldtimer gutachten in Bottrop
Brauche ich bei einem Oldtimer Unfall einen Anwalt?
Diese Frage ist eindeutig mit „ja“ zu beantworten. Aufgrund von unterschiedlichen Ansichtsweisen in den Bereichen Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkostenhöhe, Reparaturdauer, Wertminderung zwischen einem vorliegenden Haftpflichtgutachten und der eintrittspflichtigen Versicherung, sollten Sie um Ihre Ansprüche geltend zu machen, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der sich mit Verkehrsrecht umfassend auskennt.